"Nichts ist so stark wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist."

V. Hugo

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Ambulanter Pflegedienst

-Leistungsspektrum-

Medizinische Versorgung

Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V)

Sie sind erkrankt und benötigen fachkundige pflegerische Unterstützung?

Wir pflegen Sie in Ihrer gewohnten Umgebung. Dabei arbeiten wir eng mit Ihrem Hausarzt, den Krankenhäusern, Krankenkassen, Apotheken, Therapeuten und anderen Einrichtungen zusammen.

Welche Behandlungspflegen können Sie unter anderem erhalten?

  • Verabreichung von Injektionen (z.B. Insulin)
  • Versorgung von Wunden, Verbandwechsel
  • Blutdruckmessung und Blutzuckerbestimmung
  • Medikamentenstellung und Medikamentenverabreichung
  • Versorgung nach Operationen

Wer kann häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen?

Gesetzlich Krankenversicherte haben gemäß Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wenn diese medizinisch notwendig sind. Die Maßnahmen müssen vom Arzt verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligt werden.

Nutzen Sie bitte unser persönliches und kostenfreies Beratungsangebot. Vielen Dank.

Hilfe und Pflege im Alltag

Leistungen der Pflegeversicherung (§ 89 SGB XI, SGB XII)

Sie können Ihren Haushalt nicht mehr allein führen oder benötigen dauerhaft pflegerische Hilfeleistungen?

Hirundo - Gepflegt Wohnen im Alter ambulant unterstützt Sie. So können Sie trotz Hilfebedürftigkeit in Ihrer eigenen Wohnung unabhängig und selbstbestimmt leben.

Welche Behandlungspflegen können Sie unter anderem erhalten?

Folgende Leistungsbereiche bieten wir Ihnen an:

  1. Hilfe bei der Körperpflege (z. B. An-/Auskleiden, Baden, Duschen)
  2. Hilfe bei der Ernährung (z. B. Unterstützung beim Essen und Trinken)
  3. Hilfe bei der Mobilität (z. B. Unterstützung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung im Zusammenhang mit An-/Auskleiden)
  4. Hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Reinigung der Wohnung, Einkaufen)
  5. Entlastungsleistungen
  6. Verhinderungspflege

Wer kann häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen?

Gesetzlich Krankenversicherte haben gemäß Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wenn diese medizinisch notwendig sind. Die Maßnahmen müssen vom Arzt verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligt werden.

Nutzen Sie bitte unser persönliches und kostenfreies Beratungsangebot. Vielen Dank.

Einzelleistungen

Verbundene Leistungskomplexe

Sonstige Hilfen

Anspruch und Leistungsinhalt

Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn:

  1. Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.
    • Die häusliche Krankenpflege umfasst im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
    • Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall…
  2. Diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
    • Der Anspruch umfasst verrichtungsbezogenen krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen ist.
    • Die häusliche Krankenpflege umfasst auch die ambulante Palliativversorgung. Für Leistungen der ambulanten Palliativversorgung ist regelmäßig ein begründeter Ausnahmefall anzunehmen.
  3. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.

Nutzen Sie bitte unser persönliches und kostenfreies Beratungsangebot. Vielen Dank.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres ambulanten Pflegedienstes in Dresden sowohl telefonisch als auch persönlich zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine baldige Zusammenarbeit

Das Team von Hirundo – Gepflegt Wohnen im Alter