Psychosoziale Betreuung

Was ist psychosoziale Betreuung und wer hat Anspruch?

Unsere qualitätsgesicherten niederschwelligen Betreuungsleistungen sind von den Pflegekassen anerkannt. Deshalb können, bei Vorliegen eines von den Pflegekassen festgestellten erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, monatlich 125,00 Euro von Ihnen als Pflegekassenleistung für zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Dieser Leistungsanspruch greift nicht nur bei diagnostizierter Demenz, sondern auch bei geistiger Behinderung oder aufgrund psychischer Erkrankung, welche dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt hat.

Die psychosoziale Betreuung unterstützt Sie bei der Stabilisierung Ihrer psychischen und sozialen Situation sowie bei der Stärkung Ihrer individuellen Ressourcen (z. Bsp. Motivation zur Freizeitgestaltung).

Pflegende Angehörige werden entlastet.

Nutzen Sie bitte unser persönliches und kostenfreies Beratungsangebot. Vielen Dank.

Auszug aus unserem Leistungskatalog, psychosoziale Betreuung:

Nutzen Sie bitte unser persönliches und kostenfreies Beratungsangebot. Vielen Dank.

Das Team von Hirundo – Gepflegt Wohnen im Alter